Nachdem das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) am 17.12.2007 im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist, wird es zum 01.07.2008 in Kraft treten. Das RDG ordnet die bisherige Landschaft der Rechtsberatung neu. Denn es bricht das bisherige "Anwaltsmonopol" an einigen Stellen auf und verschafft Nichtjuristen die Möglichkeit, in begrenztem Umfang Rechtsrat zu erteilen.
Grundsätzlich muss aber derjenige, der umfassend rechtlich beraten will, nach wie vor Volljurist sein, d.h. beide juristischen Staatsexamina bestanden haben, und zusätzlich als Rechtsanwalt zugelassen sein.
Auch für Steuerberater bietet das RDG neue Tätigkeitsmöglichkeiten. Somit soll nach §5 Abs. 2 RDG u.a. Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern die Testamentsvollstreckung ausdrücklich erlaubt sein.
Unter www.steuer-telex.de im STX-Archiv aktuelle Ausgabe finden Sie das veröffentlichte RDG und auch eine Kommentierung.
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