Ausgabe 17/2023
Gesetzgebung vom 26.04.2023

Referentenentwurf für ein Zukunfts- finanzierungsgesetz

BMF und BMJ haben am 12.04.2023 den Entwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz veröffentlicht, der Regelungen aus dem Gesellschaftsrecht, dem Kapitalmarktrecht und dem Steuerrecht enthält. Ein Eckpunktepapier hierzu war bereits Mitte 2022 veröffentlicht worden. Nun liegt der Referentenentwurf für das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) vor.

Das Gesetz soll die Leistungsfähigkeit des deutschen Kapitalmarkts stärken und die Attraktivität des deutschen Finanzstandorts erhöhen. Insbesondere Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) als Treiber von Innovation soll der Zugang zum Kapitalmarkt und die Aufnahme von Eigenkapital erleichtert werden. Aktien und börsennotierte Wertpapiere sollen als Kapitalanlage attraktiver werden, um Nachfrageseite (Anreize für Aktien als Kapitalanlage) und Angebotsseite (Erhöhung der Anzahl börsennotierter Unternehmen in Deutschland) zu stärken. Neben finanzmarktrechtlichen Anpassungen und der Fortentwicklung des Gesellschaftsrechts sollen auch steuerrechtliche Regelungen verbessert werden.