Ausgabe 38/2014
Thema der Woche vom 18.09.2014

Referentenentwurf: Geplante Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige

Das Auffliegen zahlreicher prominenter Steuerhinterzieher hat die öffentliche Diskussion zur strafbefreienden Selbstanzeige befeuert. Nun verschärft das BMF mit dem "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung" vom 27.08.2014 die Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige. Die gute Nachricht ist, dass sie im Kern erhalten bleibt. Das Bundeskabinett wird sich am 24.09.2014 mit dem Entwurf befassen und das Gesetzgebungsverfahren einleiten. Für das steuerstrafrechtliche Mandat drängt also die Zeit, um noch eine Selbstanzeige nach den bisherigen, günstigeren Regelungen auf den Weg zu bringen.

Bei einer Steuerhinterziehung nach § 370 AO ist bisher eine strafrechtlich befreiende Selbstanzeige nach § 371 AO möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Sehr wichtig ist, dass im vollen Umfang berichtigt wird. Teilselbstanzeigen im Sinne einer "Salamitaktik" sind im Ganzen unwirksam. Der Steuerpflichtige hat nur einen Versuch, um vollständige Angaben gegenüber den Finanzbehörden zu machen.

Außerdem sind die Ausschlussgründe nach § 371 Abs. 2 AO zu beachten: Hiernach tritt eine Strafbefreiung nicht ein, wenn