Ausgabe 28/2007
Gesetzgebung vom 12.07.2007

Referentenentwurf: Gesetz zur Modernisierung für Kapitalbeteiligungen

Der Gesetzentwurf sieht eine steuerliche Förderung vor, die speziell auf Kapitalbeteiligungen in junge Unternehmen zugeschnitten ist. Gefördert werden Beteiligungsgesellschaften, die ihre Mittel in einem klar abgegrenzten Kreis von Zielgesellschaften anlegen. Die hierfür maßgebenden außersteuerlichen Vorschriften sollen in ein "Gesetz zur Förderung von Wagniskapitalbeteiligungen" (MoRaKG) aufgenommen werden. Die steuerliche Förderung beinhaltet folgende Elemente:
  1. Die Tätigkeit einer Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft (WKB-Gesellschaft) in der Rechtsform der Personengesellschaft, die nur Anteile an Kapitalgesellschaften hält, gilt - bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen - als vermögensverwaltend, mit der Folge, dass die WKB-Gesellschaft nicht unter das GewStG fällt. Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen findet eine Besteuerung ausschließlich auf der Ebene des Anlegers statt (sog. "transparente Besteuerung").