Referentenentwurf:
Gesetz zur Modernisierung für Kapitalbeteiligungen
Der Gesetzentwurf sieht eine steuerliche Förderung
vor, die speziell auf Kapitalbeteiligungen in junge Unternehmen
zugeschnitten ist. Gefördert werden Beteiligungsgesellschaften,
die ihre Mittel in einem klar abgegrenzten Kreis von Zielgesellschaften
anlegen. Die hierfür maßgebenden außersteuerlichen Vorschriften
sollen in ein "Gesetz zur Förderung von Wagniskapitalbeteiligungen"
(MoRaKG) aufgenommen werden.Die steuerliche Förderung beinhaltet folgende Elemente:
Die Tätigkeit
einer Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft (WKB-Gesellschaft) in
der Rechtsform der Personengesellschaft, die nur Anteile an Kapitalgesellschaften
hält, gilt - bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen - als vermögensverwaltend,
mit der Folge, dass die WKB-Gesellschaft nicht unter das GewStG fällt.
Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen findet eine Besteuerung ausschließlich
auf der Ebene des Anlegers statt (sog. "transparente Besteuerung").
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