Änderung des § 8 Abs. 3 KStG : Es soll der Gewinnminderungsausschluss durch die Änderung des § 8 Abs. 3 KStG bei Gesellschafterbeteiligungen einer Körperschaft auf eigenkapitalersetzende Darlehen und Sicherheiten ausgedehnt werden. Nach der Neuregelung soll bei Darlehen, die der zu mehr als 25 % beteiligte Gesellschafter, eine nahestehende Person oder ein rückgriffsbereiter Dritter an die Gesellschaft gibt, grundsätzlich von einer gesellschaftsrechtlichen Veranlassung ausgegangen werden. Alle mit dem Darlehen in Verbindung stehenden Gewinnminderungen sollen ab Veranlagungszeitraum 2008 dem Abzugsverbot unterliegen.
Ergänzung des § 38 KStG : Sie soll das System der Körperschaftsteuererhöhung durch eine pauschale Abschlagszahlung ersetzen. Von dem am 31.12.2006 vorhandenen Bestand der Ausschüttung unbelasteter Einkommensteile (EK 02) soll ein Anteil von 10 % des EK-02-Bestands mit 30 % verwendungsunabhängig besteuert werden. Der verbleibende Bestand soll entfallen und keine weitere KSt-Erhöhung auslösen.
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