Das BMF hat am 17.07.2020 den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2020 vorgelegt. Hiermit sollen Anpassungen des Steuerrechts an aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung auf EuGH- und BFH-Ebene vollzogen werden. Von den Änderungen sind insbesondere das Einkommen-, Körperschaft-, Erbschaftsteuergesetz sowie das Umsatzsteuergesetz betroffen. Im Folgenden stellen wir im Rahmen einer Schwerpunktsetzung die wichtigsten geplanten Anpassungen vor.
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