Ausgabe 42/2006
Gesetzgebung vom 19.10.2006

Referentenentwurf zum Real Estate Invenstment Trust-Gesetz

Am 26.09.2006 hat das BMF den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (Real Estate Investment Trust-Gesetz) mit Stand 25.09.2006 bekanntgegeben. Die Eckpunkte des Entwurfs sind:

  1. Gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen:
    • Rechtsform: Aktiengesellschaft mit Sitz in Deutschland; Bezeichnung als „REIT-Aktiengesellschaft“.
    • Beschränkung des Unternehmensgegenstands auf immobilienspezifische unternehmerische Tätigkeiten; ein Handel mit Immobilien ist nicht zulässig.
    • Das Grundkapital muss mindestens 15 Mio. ı betragen.
    • Nur die Ausgabe stimmberechtigter Stückaktien ist zulässig.
    • Börsennotierung in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR.
    • 25 % der Aktien müssen sich im Zeitpunkt der Börsenzulassung im Streubesitz (< 3 % der Aktien in einer Hand) befinden. Dauerhaft müssen 15 % der Aktien im Streubesitz bleiben.
    • Kein Anleger darf mehr als 10 % der Aktien direkt halten.
    • Das Vermögen muss zu 75 % aus Immobilien bestehen.
    • Mindestens 75 % der Brutto-Erträge müssen aus Vermietung, Leasing, Verpachtung und Veräußerung von Immobilien bestehen.
    • Immobiliennahe Nebentätigkeiten für Dritte sind nur zu 20 % (der Erträge bzw. nur 20 % des Vermögens als Anteile an REIT-Dienstleistungsgesellschaften) zulässig.
  2. Steuerrechtliche Beurteilung: