Das BMF hat einen Referentenentwurf zu einem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Ende August veröffentlicht. Der Entwurf sieht verschiedene Einzelmaßnahmen vor, die u.a. die Stärkung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns betreffen. Ziel des Ministeriums ist es darüber hinaus, eine ausschließlich automationsgestützte Bearbeitung in geeigneten Steuerfällen zu erreichen. Das Gesetz wird dafür einen klaren rechtlichen Rahmen vorgeben. Die Änderungen sollen grundsätzlich 2017 in Kraft treten.
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