Ausgabe 39/2016
Gesetzgebung vom 27.09.2016

Reform der Erbschaftsteuer

Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 17.12.2014 das geltende Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht für verfassungswidrig erklärt hatte (1 BvL 21/12), musste die Erbschaftsteuer neu geregelt werden. Insbesondere die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen bei großen Vermögen seien aus Sicht des Gerichts zu weitgehend. Das Erbschaftsteuerrecht sieht eine Verschonung des Betriebsvermögens in Höhe von 85 % vor, wenn innerhalb von fünf Jahren der vierfache Betrag der durchschnittlichen Jahreslöhne gezahlt (400 %) und der Betrieb weitergeführt wurde. Die Verschonung konnte auf 100 % erhöht werden, wenn die Lohnsumme 700 % betrug und der Betrieb sieben Jahre gehalten wurde. Zudem kritisierte das BVerfG die Lohnsummenregelung, die erst bei Unternehmen ab 20 Mitarbeitern greift, sowie die vielfältigen Umgehungsmöglichkeiten. Das BVerfG hatte den Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 30.06.2016 für eine verfassungskonforme Neuregelung zu sorgen.

Der Bundestag hat am 24.06.2016 mit großer Mehrheit die Anpassung der Erbschaft- und Schenkungsteuer an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Gegenstand war der Gesetzentwurf der Regierung zur "Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" (BT-Drucks. 18/5923, 18/6279) mit den Änderungen nach der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 18/8911).