In die Gesetzesvorhaben zur Reform der Grundsteuer ist, nachdem im Laufe des Jahres bereits heftig in der Politik gestritten wurde, nun Bewegung gekommen. Am 21.06.2019 hat das Bundeskabinett drei Gesetzesentwürfe zur Reform der Grundsteuer beschlossen. Nach der ersten Lesung im Bundestag wurde das Gesetzespaket (BT-Drucks. 19/11084, 19/11085, 19/11086) am 27.06.2019 an den federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung übergeben. Hierzu gehört auch eine Gesetzesvorlage zur Änderung des Grundgesetzes, die dann einer Zweidrittelmehrheit bedarf. Die Zeit drängt, denn bis Ende 2019 muss eine verfassungskonforme Neuregelung stehen. Die vorliegenden Entwürfe lassen aber bereits jetzt interessante Einblicke zu, wohin die Reise gehen wird.
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