Regelungsgehalt
einer Lohnsteueranrufungsauskunft - kein Anspruch auf bestimmten
rechtmäßigen Inhalt
Die
Lohnsteueranrufungsauskunft nach § 42eEStG trifft eine Regelung dahin,
wie die Finanzbehörde den vom Antragsteller dargestellten Sachverhalt
gegenwärtig beurteilt.
Entsprechend diesem Regelungsgehalt
überprüft das FG die Auskunft sachlich nur daraufhin, ob der Sachverhalt
zutreffend erfasst und die rechtliche Beurteilung nicht evident fehlerhaft
ist.