Ausgabe 38/2020
Gesetzgebung vom 16.09.2020

Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2020

Die Bundesregierung hat Anfang September den Entwurf eines Jahressteuergesetzes (JStG) 2020 beschlossen, der nun ins offizielle Gesetzgebungsverfahren eingebracht wird. Der Abschluss des Verfahrens ist noch vor dem Jahresende geplant.

Die Bundesregierung bringt mit dem Gesetzesvorhaben steuerliche Verbesserungen für die Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen, die Kurzarbeit und die verbilligte Wohnraumvermietung auf den Weg. Außerdem sind Maßnahmen für mehr Digitalisierung und zur Bekämpfung von Steuergestaltungen vorgesehen. Darüber hinaus hat sich in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf ergeben. Dies betrifft insbesondere notwendige Anpassungen an das EU-Recht und die EuGH-Rechtsprechung sowie die erforderliche Umsetzung eines technischen Regelungsbedarfs.

Über einige Inhalte des im Sommer bekanntgewordenen Referentenentwurfs hatten wir bereits berichtet (STX 2020, 482).

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Regelungen des Regierungsentwurfs zum JStG 2020 im Überblick (vgl. BMF, Pressemitteilung v. 02.09.2020):

1. Steuerliche Verbesserungen

Verbesserung der Steuervergünstigungen bei Investitionen von KMU