Die Bundesregierung hat am 16.10.2019 einen Entwurf zur Umsetzung steuerlicher Maßnahmen aus dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung vorgelegt, der nun ins Gesetzgebungsverfahren geht. Mit dem "Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht" sollen wichtige Anpassungen unternommen werden, um die Herausforderung der CO2-Reduktion bis 2030 anzugehen. Umweltfreundliches Verhalten soll dadurch steuerlich stärker gefördert werden.
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