Ausgabe 36/2008
Gesetzgebung vom 04.09.2008

Regierungsentwurf zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterbeteiligung

Am 27.08.2008 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von Kapitalbeteiligungen der Mitarbeiter an ihren Unternehmen beschlossen.

Die wichtigsten Eckpunkte hierbei sind:

  • Für vermögenswirksame Leistungen steigt die Förderung von 18 auf 20 %.
  • Die Einkommensgrenzen werden von 17.900 ı auf 20.000 ı für Ledige und von 35.800 ı auf 40.000 ı für Zusammenveranlagte erhöht.
  • Der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag für die Beteiligungen steigt von 135 ı auf 360 ı.
  • Die Fördermöglichkeit gilt zukünftig auch für Mitarbeiterbeteiligungsfonds.
  • Bereits bestehende Beteiligungen genießen Bestandsschutz.
  • Letztlich soll Unternehmen und Mitarbeitern durch gezielte Schulungen der Umgang mit den verschiedenen Beteiligungsformen erleichtert werden.