Ausgabe 51/2016
Thema der Woche vom 20.12.2016
BFH, Urt. v. 06.09.2016 - IX R 44/14, IX R 45/14, IX R 27/15

Rückabwicklung wertloser Fondsanteile

Der BFH hat sich in drei gleichlautenden Urteilen zur Rückabwicklung bei Beteiligungen an Immobilienfonds, die sog. „Schrottimmobilien“ enthielten, positioniert. Die Urteile sind für eine Vielzahl von Anlegern interessant, die sich in der Vergangenheit an geschlossenen Immobilienfonds beteiligt haben und Schadensersatzansprüche gegenüber den Emittenten aus Prospekthaftung geltend gemacht haben. Die betreffenden Banken haben in der Vergangenheit vielfach zur vergleichsweisen Beilegung von Schadenersatzstreitigkeiten die Beteiligung wieder zurückgenommen. Einkommensteuerrechtlich ist dann vor allem die Frage zu klären, ob und in welcher Höhe ein entsprechender Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG zu versteuern ist. Der BFH kommt in den aktuellen Entscheidungen zu dem Ergebnis, dass die Zahlungen im Rahmen der Rückabwicklung ggf. in ein steuerpflichtiges Veräußerungsentgelt und eine nicht steuerbare Entschädigungsleistung aufzuteilen sind.

BFH, Urt. v. 06.09.2016 - IX R 44/14, IX R 45/14, IX R 27/15

Sachverhalt