Rückforderung
einer auf einer (vermeintlich) unberechtigten Insolvenzanfechtung beruhenden
Leistung des Finanzamts
Der
Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewähr in anfechtbarer
Weise geleisteter Steuern nach § 143 Abs. 1InsO ist kein Anspruch aus
dem Steuerschuldverhältnis i.S.d. § 37AO, über den durch Verwaltungsakt
gem. § 218 Abs. 2 Satz 2 AO entschieden werden kann, sondern ein
bürgerlich-rechtlicher Anspruch.
Auch die Rückforderung
einer auf einer (vermeintlich) unberechtigten Insolvenzanfechtung
beruhenden Leistung des Finanzamts kann nur in diesem zivilrechtlichen
Rechtsverhältnis abgewickelt werden. Denn ein Anspruch auf Rückgewähr einer
Leistung teilt die Rechtsnatur des Anspruchs, auf den jene Leistung
erbracht worden ist.
Für diese Rückforderung
kann sich das Finanzamt mangels Anwendbarkeit des § 218 Abs. 2
Satz 2 AO oder einer sonstigen Rechtsgrundlage nicht eines Rückforderungsbescheids
bedienen, sondern muss den Zivilrechtsweg beschreiten.