Ausgabe 17/2014
Einkommensteuer Aktuell vom 24.04.2014
BFH, Urt. v. 11.12.2013 - XI R 42/11

Rückforderung von Kindergeld bei doppelter Auszahlung durch eine Familienkasse und einen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber

  1. Wechselt ein Kindergeldberechtigter seinen Arbeitgeber, geht infolgedessen die sachliche Zuständigkeit für die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes von der Familienkasse auf einen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber über und zahlt neben diesem auch die Familienkasse das von ihr festgesetzte Kindergeld aus, ist die Familienkasse zur Aufhebung der Kindergeldfestsetzung und Rückforderung des von ihr gezahlten Kindergeldes befugt.
  2. In diesen Fällen beginnt die Zahlungsverjährung nicht vor Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Aufhebung wirksam geworden ist.
BFH, Urt. v. 11.12.2013 - XI R 42/11

Kurzfassung

Der BFH hat entschieden, dass die Familienkasse im Streitfall befugt war, die zugunsten des Klägers ergangene Kindergeldfestsetzung aufzuheben. Rechtsgrundlage hierfür ist § 174 Abs. 2 AO.