Kurzfassung
Die Klägerin beantragte die Aufhebung der GrESt-Festsetzung nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG aufgrund der Rückgängigmachung des ursprünglichen Kaufvertrags für das Grundstück. Das Finanzamt lehnte den Antrag ab, Einspruch und Klage blieben erfolglos.
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