Auch ein trotz Überschreitens der Gewinngrenze in Anspruch genommener Investitionsabzugsbetrag kann gem. § 7g Abs. 3 EStG rückwirkend rückgängig gemacht werden, wenn die beabsichtigte Investition innerhalb der dreijährigen Investitionsfrist tatsächlich nicht vorgenommen wird.
Im Streitfall hat der BFH die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das klageabweisende Urteil als unbegründet zurückgewiesen. Er hält die Rechtsfrage nicht für klärungsbedürftig, weil sie offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist. Dabei weist er auf Folgendes hin:
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