Ausgabe 19/2014
Einkommensteuer Aktuell vom 08.05.2014
FG Köln, Urt. v. 13.02.2014 - 6 K 2745/10

Rückgewähr von Lohn ist negatives Einkommen im Zuflusszeitpunkt

Für den Zeitpunkt der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG gilt grundsätzlich das Zuflussprinzip i.S.d. § 11 EStG.

Auch die Rückgewähr von zu viel gezahltem oder unrechtmäßig erhaltenem Arbeitsentgelt entfaltet keine Wirkung für die Vergangenheit, sondern ist nach dem Zuflussprinzip zu beurteilen.

FG Köln, Urt. v. 13.02.2014 - 6 K 2745/10

Kurzfassung

Im vorliegenden Fall hatten die Kläger in zweiter Instanz rückwirkend Lohnbestandteile für die Jahre 2005 bis 2007 von ihrem ehemaligen Arbeitgeber erstritten, die anschließend auch gezahlt worden sind. In letzter Instanz stellte das BAG 2010 fest, dass kein Arbeitsverhältnis mehr vorlag und somit der Lohn wieder zurückgezahlt werden musste.

Das FG Köln hatte zu entscheiden, wann der zurückgezahlte Lohn seine steuerrechtliche Wirkung entfaltet. Die Kläger sahen in der Entscheidung des BAG, dass kein Arbeitsverhältnis vorlag, ein rückwirkendes Ereignis gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO. Ohne ein Arbeitsverhältnis kann auch kein nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 4 EStG steuerbarer Arbeitslohn vorliegen. Das Finanzamt bewertete die Rückzahlung im Jahr der Erstattung als negative Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit.