Ausgabe 2/2014
Einkommensteuer Aktuell vom 09.01.2014
BFH, Urt. v. 17.10.2013 - IV R 7/11

Rückstellungen wegen öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen

  1. Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die lediglich darauf gerichtet ist, die objektive Nutzbarkeit eines Wirtschaftsguts in Zeiträumen nach Ablauf des Bilanzstichtags zu ermöglichen, ist in den bis dahin abgeschlossenen Rechnungsperioden wirtschaftlich noch nicht verursacht.
  2. Ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung am Bilanzstichtag bereits rechtlich entstanden, bedarf es keiner Prüfung der wirtschaftlichen Verursachung mehr, weil eine Verpflichtung spätestens im Zeitpunkt ihrer rechtlichen Entstehung auch wirtschaftlich verursacht ist.
  3. Bei der Bewertung von Rückstellungen sind künftige Vorteile nur dann wertmindernd zu berücksichtigen, wenn zwischen ihnen und der zu erfüllenden Verpflichtung ein sachlicher Zusammenhang besteht.
BFH, Urt. v. 17.10.2013 - IV R 7/11

Kurzfassung

Streitig war die Bildung von Rückstellungen wegen angeordneter flugverkehrstechnischer Maßnahmen auf der Grundlage von Lufttüchtigkeitsanweisungen und sog. Joint Aviation Requirements. Von allgemeiner Bedeutung sind die vom BFH aufgezeigten Grundsätze zur Bildung und Bewertung von Rückstellungen wegen öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen.