Sachprämien bei Abschluss eines Zeitschriftenabonnements sind genauso wie Beigaben von DVDs oder Blu-Rays zu einer Fernsehzeitschrift selbständige Lieferungen, für die der Regelsteuersatz zur Anwendung kommt.
Die Klägerin schloss Zeitschriftenabonnements mit Privatkunden ab. Den Neu- sowie Bestandskunden, die einen Abonnementvertrag abschlossen, bot die Klägerin regelmäßig eine einmalige Sachprämie an. Die Sachprämie stufte sie als Nebenleistung zur Lieferung der Zeitschriften ein und unterwarf daher die Lieferung der Prämie genauso wie die Lieferung der Zeitschriften dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Die Klägerin vertrieb auch eine Fernsehzeitschrift, die nicht nur als reine Programmzeitschrift, sondern auch als Programmzeitschrift mit DVD - in wenigen Fällen mit Blu-Ray - verkauft wurde. Insoweit nahm die Klägerin einheitliche Lieferungen an, die sie ebenfalls dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterwarf. Das Finanzamt ging demgegenüber sowohl hinsichtlich der Sachprämien als auch bzgl. der DVDs bzw. Blu-Rays von eigenständigen Lieferungen aus, für die der Regelsteuersatz zur Anwendung komme.
Die Klage war unbegründet.
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|