Ausgabe 23/2012
Thema der Woche vom 07.06.2012

Schenkungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Im Rahmen des Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 07.12.2011 (BeitrRLUmsG, BGBl I 2011, 2592) wurden die Grundsätze der Rechtsprechung des BFH zur Behandlung von Schenkungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Kapitalgesellschaften aufgegriffen und in Richtung auf eine gleichheitsgerechte Besteuerung von Schenkungen fortentwickelt. Die Neuregelung stellt u.a. klar, dass vGA und verdeckte Einlagen zwischen verbundenen Körperschaften grundsätzlich keine freigebigen Zuwendungen sind.

Die Finanzverwaltung hat mit gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 14.03.2012 (BStBl I 2012, 331) detailliert zu Schenkungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Kapitalgesellschaften Stellung genommen. Damit werden die gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 20.10.2010 (BStBl I 2010, 1207) aufgehoben.

Die Grundsätze der neuen Erlasse sind auf alle Erwerbsfälle anzuwenden, für die die Steuer nach dem 20.10.2010 entsteht. Eine Anwendung auf Erwerbsfälle, für die die Steuer vor dem 21.10.2010 entstanden ist, ist möglich, soweit R 18 ErbStR 2003, H 18 ErbStH 2003 und die amtlich veröffentlichte Rechtsprechung des BFH dem nicht entgegenstanden.

Offene oder verdeckte Einlage