Schenkungsteuer
bei vorzeitigem unentgeltlichen Verzicht auf ein vorbehaltenes
Nießbrauchsrecht
Der
vorzeitige unentgeltliche Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht
erfüllt als Rechtsverzicht den Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1
ErbStG. § 25 Abs. 1ErbStG a.F. steht dem nicht entgegen.
Eine Doppelerfassung des
Nießbrauchsrechts - sowohl bei der Nichtberücksichtigung als Abzugsposten nach
§ 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG a.F. oder nach § 10 Abs. 6 Satz 5 ErbStG
a.F. als auch beim späteren Verzicht des Berechtigten - ist bei
der Besteuerung des Nießbrauchsverzichts durch den Abzug des bei
der Besteuerung des Erwerbs des nießbrauchsbelasteten Gegenstands
tatsächlich unberücksichtigt gebliebenen (Steuer-)Werts des Nutzungsrechts
von der Bemessungsgrundlage (Steuerwert) für den Rechtsverzicht
zu beseitigen.