Schenkungsteuerpflicht
bei Gewährung eines zinslosen Darlehens an Lebensgefährten
Die
zinslose Gewährung eines Darlehens bei Fehlen einer sonstigen Gegenleistung
ist eine freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Gegenstand
der Zuwendung bei einer zinslosen Darlehensgewährung ist der kapitalisierte
Nutzungsvorteil und nicht der Teilbetrag des Kapitals, dessen Zuwendung
nicht durch die gem. § 12 Abs. 3 oder Abs. 1BewG abgezinste Rückzahlungspflicht
ausgeglichen wird. Der Jahreswert des Nutzungsvorteils beträgt
nach § 15 Abs. 1BewG 5,5 %, wenn kein anderer Wert feststeht.
Der Annahme einer freigebigen
Zuwendung steht es nicht entgegen, dass die Beteiligten Partner
einer nichtehelichen (eheähnlichen) Lebensgemeinschaft sind.