Oft gehen Eheleute davon aus, dass Vermögensverschiebungen zwischen ihnen für steuerliche Zwecke unbeachtlich wären, da sie ohnehin im Ergebnis gemeinsam wirtschaften. Dies kann sich jedoch als Trugschluss erweisen. Im Urteil vom 29.06.2016 (II R 41/14) befasste sich der BFH mit der Frage, ob die Übertragung von Vermögen von dem Einzelkonto eines Ehegatten auf das Einzelkonto des anderen einen schenkungsteuerpflichtigen Vorgang darstellt. Der BFH nahm im Urteil insbesondere zur Feststellungslast für den Nachweis bzw. die Entkräftung der Annahme einer freigebigen Zuwendung Stellung.
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