Ausgabe 36/2016
Thema der Woche vom 06.09.2016
BFH, Urt. v. 29.06.2016 - II R 41/14

Schenkungsteuerpflichtige Zuwendung bei Eheleuten

Oft gehen Eheleute davon aus, dass Vermögensverschiebungen zwischen ihnen für steuerliche Zwecke unbeachtlich wären, da sie ohnehin im Ergebnis gemeinsam wirtschaften. Dies kann sich jedoch als Trugschluss erweisen. Im Urteil vom 29.06.2016 (II R 41/14) befasste sich der BFH mit der Frage, ob die Übertragung von Vermögen von dem Einzelkonto eines Ehegatten auf das Einzelkonto des anderen einen schenkungsteuerpflichtigen Vorgang darstellt. Der BFH nahm im Urteil insbesondere zur Feststellungslast für den Nachweis bzw. die Entkräftung der Annahme einer freigebigen Zuwendung Stellung.

BFH, Urt. v. 29.06.2016 - II R 41/14

Rechtlicher Rahmen

  • Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gilt als Schenkung unter Lebenden jede freigebige Zuwendung, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Erforderlich hierfür sind insbesondere eine Vermögensverschiebung, also eine Vermögensminderung auf der Seite des Zuwendenden und eine Vermögensmehrung auf der Seite des Bedachten.