Zum 30. 06. 2023 sind die Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfe I bis III, III Plus, IV sowie die November- und Dezemberhilfen fällig. Sie ermöglichen der Bewilligungsstelle einen Abgleich der tatsächlichen mit den bei Antragstellung prognostizierten Umsätzen. Je nach in Anspruch genommenem Hilfsprogramm sind dabei auch Besonderheiten zu beachten, so z.B. bei der November- und Dezemberhilfe.
Quasi über Nacht wurden im Zuge des ersten Lockdowns am 22.03.2020 ganze Branchen von der Corona-Welle überrollt. Die Chancen, sich auf die Schließungen und insbesondere ihre wirtschaftlichen Folgen vorzubereiten, gingen gegen null. Bund und Länder haben daher vergleichsweise schnell umfangreiche Hilfsprogramme ins Leben gerufen, die finanzielle Leistungen auf Grundlage der entgangenen Umsätze oder Gewinne vorsahen. Mit einzubeziehen waren daher meist auch fixe und variable Betriebskosten.
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