Am 17.03.2011 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) beschlossen. Eine Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich, mit einem Einspruch ist nicht zu rechnen.
Mit dem Gesetz sollen insbesondere die Regelungen über die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO geändert werden. Künftig muss eine Selbstanzeige umfassend alle Hinterziehungssachverhalte enthalten, damit Straffreiheit eintritt. Über eine Teilselbstanzeige können Hinterzieher keine Strafbefreiung mehr erwarten. Darüber hinaus werden die Ausschlussgründe für die Straffreiheit neu definiert. Insbesondere wird durch die zeitliche Vorverlegung eines Ausschlussgrunds auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung der bisherige gesetzliche Regelfall des Erscheinens des Prüfers zur Ausnahme. Die Neuregelungen sind grundsätzlich ab dem Tag nach der Gesetzesverkündung anzuwenden.
Die bereits im Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen haben wir Ihnen im Rahmen des Wochenthemas in STEUER-TELEX 48/10 vorgestellt. Darüber hinaus haben sich im Gesetzgebungsverfahren noch folgende Änderungen ergeben:
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