Ausgabe 37/2010
Thema der Woche vom 16.09.2010

Selbstanzeige wird kniffliger und teurer

Auf Initiative des Bundesrats soll das Jahressteuergesetz (JStG) 2010 um eine Änderung des § 371 AO zur Selbstanzeige erweitert werden, um zum einen auf die aktuellen Vorfälle angesichts der angekauften Banken-CD und zum anderen auf die verschärfte Rechtsprechung des BGH zu reagieren (BR-Drucks. 318/10). Es ist zu erwarten, dass das Vorhaben umgesetzt wird. Denn die Bundesregierung will der Bitte um Prüfung nachkommen (BT-Drucks. 17/2823 v. 27.08.2010). Nach Ansicht der CDU/CSU- und FDP-Fraktion (BT-Drucks. 17/1755) soll die Selbstanzeige nicht mehr als Gegenstand einer Steuerhinterziehungsstrategie missbraucht werden. Die SPD-Fraktion geht sogar einen Schritt weiter: Sie verlangt in einem Gesetzentwurf (BT-Drucks. 17/1411), die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige ganz abzuschaffen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, die Kriterien für die strafbefreiende Selbstanzeige zu verschärfen (BT-Drucks. 17/1765).

Nach dem Willen des Bundesrats soll grundsätzlich am Rechtsinstitut der strafbefreienden Selbstanzeige festgehalten werden. Nach wie vor besteht der Wunsch, bisher verheimlichte Steuerquellen zu erschließen sowie den Steuerpflichtigen die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit zu erleichtern.