Auf Initiative des Bundesrats
soll das Jahressteuergesetz (JStG) 2010 um eine Änderung des §
371AO zur Selbstanzeige erweitert werden, um zum einen auf die aktuellen
Vorfälle angesichts der angekauften Banken-CD und zum anderen auf
die verschärfte Rechtsprechung des BGH zu reagieren (BR-Drucks.
318/10). Es ist zu erwarten, dass das Vorhaben umgesetzt wird. Denn
die Bundesregierung will der Bitte um Prüfung nachkommen (BT-Drucks.
17/2823 v. 27.08.2010). Nach Ansicht der CDU/CSU- und FDP-Fraktion
(BT-Drucks. 17/1755) soll die Selbstanzeige nicht mehr als Gegenstand
einer Steuerhinterziehungsstrategie missbraucht werden. Die SPD-Fraktion
geht sogar einen Schritt weiter: Sie verlangt in einem Gesetzentwurf
(BT-Drucks. 17/1411), die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige
ganz abzuschaffen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert,
die Kriterien für die strafbefreiende Selbstanzeige zu verschärfen
(BT-Drucks. 17/1765).
Nach dem Willen des Bundesrats soll
grundsätzlich am Rechtsinstitut der strafbefreienden Selbstanzeige
festgehalten werden. Nach wie vor besteht der Wunsch, bisher verheimlichte
Steuerquellen zu erschließen sowie den Steuerpflichtigen die Rückkehr
zur Steuerehrlichkeit zu erleichtern.
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