Ausgabe 31/2022
Einkommensteuer Aktuell vom 03.08.2022
BFH, Urt. v. 22.03.2022 - IV R 13/18

"Sendelizenz" kein aktivierungsfähiges immaterielles Wirtschaftsgut

Die medienrechtlichen Rahmenbedingungen für die Zulassung eines privaten Veranstalters von Hörfunk- oder Fernsehprogrammen schließen eine für die Wirtschaftsgutseigenschaft ausreichende wirtschaftliche Übertragbarkeit der "Sendelizenz" aus.

BFH, Urt. v. 22.03.2022 - IV R 13/18

Streitig war, inwieweit Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewerbung um eine Sendelizenz erfolgswirksam zu berücksichtigen waren. K, die klagende GmbH & Co. KG, betreibt einen in X ansässigen lokalen Fernsehsender, der über das Kabelnetz sowie per Livestream im Internet empfangen werden kann. Um die Zulassung als regionaler Fernsehsender und die Zuweisung entsprechender Übertragungskapazitäten (Sendelizenz) hatte sich K bei der zuständigen Landesanstalt für Kommunikation beworben. Nach dem Landesmediengesetz bedürfen private Veranstalter von Hörfunk- oder Fernsehprogrammen einer Zulassung. Im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren schloss die K einen Beratungsvertrag mit G. K erhielt die beantragte Sendelizenz. Mit dem Finanzamt wurde streitig, wie diese Aufwendungen bilanzrechtlich zu berücksichtigen sind.