In Deutschland gibt es etwa 10.000 Fahrschulen, die auf die Fahreignungsprüfung zur Erlangung des Pkw-Führerscheins vorbereiten. Der BFH hat jetzt in einem aktuellen Fall dem EuGH die Frage vorgelegt, ob Leistungen von Fahrschulen, die zur Erlangung der Führerscheinklassen B und C1 führen, umsatzsteuerfrei sind. Zwar bietet das deutsche Umsatzsteuerrecht keinen Ansatz für eine solche Steuerbefreiung, allerdings könnte sich eine Steuerpflicht nach den Regelungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) ergeben.
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