Mit Urteil vom 02.12.2014 - IX R 1/14 hat der BFH zur steuerlichen Behandlung von Leistungen aus einer Gebäudeversicherung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung entschieden. Eine Entschädigungszahlung kann demnach grundsätzlich zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führen, wenn Werbungskosten ersetzt werden. Ob zum Zeitwert oder zum gleitenden Neuwert entschädigt wird, ist hierbei unerheblich. Die Entschädigungszahlung ist demjenigen als steuerpflichtige Einnahme zuzurechnen, der sie nach dem Versicherungsvertrag beanspruchen kann.
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