Ausgabe 14/2010
Thema der Woche vom 08.04.2010

Solarstrom: Eckpunkte der steuerlichen Behandlung

Beim Neubau eines Eigenheims oder eines Mehrfamilienhauses werden immer öfter Solarkollektoren oder Photovoltaikanlagen zur umweltfreundlichen Wärme- und Stromerzeugung gleich mit eingeplant. Aus Steuersicht ergeben sich hierbei vier Schwerpunkte:

  1. Einstufung als Unternehmer und Vorsteuerabzug
  2. Behandlung der Einkünfte im Rahmen des § 15 EStG
  3. Bemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuer
  4. Investitionszulage für den Einbau

Nachfolgend die wichtigsten Aspekte aus Sicht der Immobilienbesitzer.

Aktuelle Lage

Durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften (EEG) vom 25.10.2008 war zum 01.01.2009 eine Neufassung in Kraft getreten, die für Strom aus Anlagen gilt, die nach dem 31.12.2008 in Betrieb genommen wurden. Die Netzbetreiber sind weiterhin verpflichtet, den aus erneuerbaren Energien erzeugten Strom vorrangig abzunehmen, zu übertragen und zu vergüten. Dabei gilt für kleine Anlagen mit einer Leistung bis 30 kW erstmals ein reduzierter Vergütungssatz nach § 33 Abs. 2 EEG 2009 von 25,01 ct/kWh im Vergleich zum normalen Einspeisetarif von 43,01 ct/kWh. Nicht selbstverbrauchter und damit in das Netz eingespeister Strom - z.B. in Zeiten geringen eigenen Strombedarfs - wird mit dem normalen Einspeisetarif vergütet.