Ausgabe 39/2017
Thema der Woche vom 26.09.2017
BFH, Beschl. v. 21.06.2017 - V R 51/16
BFH, Beschl. v. 03.08.2017 - V R 60/16

Soll- und Margenversteuerung auf dem europarechtlichen Prüfstand

Die Praxis der Sollversteuerung in der Umsatzsteuer führt bei Unternehmen oftmals zu Liquididätsschwierigkeiten, da die abzuführende Umsatzsteuer zunächst vorfinanziert werden muss und bis zur tatsächlichen Vereinnahmung längere Zeiträume vergehen können. In einem aktuellen Vorlagebeschluss an den EuGH stellt der BFH nun die Frage, ob diese Praxis mit europäischem Recht vereinbar ist. Ein weiterer Vorlagebeschluss des BFH betrifft die Margenbesteuerung bei der Überlassung von Ferienwohnungen.

BFH, Beschl. v. 21.06.2017 - V R 51/16
BFH, Beschl. v. 03.08.2017 - V R 60/16

Beschluss V R 51/16 (Sollversteuerung)

Der Fall

Die Klägerin war im Streitjahr 2012 als Vermittlerin von Spielern im Profifußball tätig. Sie hatte ihre Umsätze nach vereinbarten Entgelten nach § 16 Abs. 1 UStG versteuert. War eine Spielervermittlung erfolgreich, erhielt sie hierfür vom aufnehmenden Verein Provisionszahlungen. Ihr Vergütungsanspruch war an einige Bedingungen geknüpft: Der Spieler musste beim aufnehmenden Verein einen Arbeitsvertrag unterschrieben und die DFL-GmbH als Lizenzgeber dem Spieler eine Spielerlaubnis erteilt haben.