Als letztes Steuergesetz 2018 hatte der Bundestag Ende November das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus beschlossen. Mit einer Sonder-AfA sollten steuerliche Anreize für den Mietwohnungsneubau gesetzt werden. Wer in den nächsten Jahren Mietwohnungen neu baut oder kauft, sollte zusätzlich zur linearen AfA von 2 % über vier Jahre jeweils weitere 5 % pro Jahr ansetzen können. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, fehlte aber noch die Zustimmung des Bundesrats, die in der Sitzung am 14.12.2018 vorgesehen war.
Der Bundesrat hat jedoch kurzfristig den Gesetzesbeschluss des Bundestags zu Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau von der Tagesordnung abgesetzt. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit allerdings nicht beendet. Theoretisch kann der Gesetzesbeschluss auf Antrag eines Landes oder der Bundesregierung auf eine der nächsten Tagesordnungen des Bundesrats gesetzt werden.
Das Gesetz benötigt die Zustimmung des Bundesrats, um in Kraft zu treten. Diese erscheint jetzt aber unsicherer denn je. Bereits im ersten Durchgang hatten die Länder einige Kritik am Gesetzentwurf geübt und dabei vor allem eine fehlende Begrenzung der Miethöhe bemängelt. Der Bundesrat bat deshalb zu prüfen, wie verhindert werden kann, dass Investoren für ihre Wohnungen die höchstmögliche Miete verlangen.
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