Mit einer Verzögerung von einem halben Jahr hat nun doch der Bundesrat einer neuen Sonder-AfA für Mietwohnungen zugestimmt.
Als letztes Steuergesetz 2018 hatte der Bundestag Ende November das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus beschlossen. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, fehlte aber noch die Zustimmung des Bundesrats. Die Befassung war in der Sitzung am 14.12.2018 vorgesehen, damals jedoch überraschend von der Tagesordnung abgesetzt worden. Offensichtlich wurde befürchtet, dass der Bundesrat das Gesetz durchfallen lassen könnte. Am 28.06.2019 hat der Bundesrat jetzt aber dem ungeänderten Gesetz des Deutschen Bundestags doch zugestimmt (BR-Drucks. 303/19).
Der Gesetzesbeschluss (BR-Drucks. 607/18) ermöglicht privaten Investoren, befristet für vier Jahre 5 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung bei der Steuer geltend zu machen - zusätzlich zur bereits geltenden linearen Abschreibung über 2 %. Damit können in den ersten vier Jahren insgesamt 28 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden.
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