Sonderausgabe, Vorsorgeaufwendungen, Verein
Rechtsfrage: Abziehbarkeit von Beiträgen an einen Solidarverein als Sonderausgaben: Sind Beiträge an eine nicht der Versicherungsaufsicht unterliegende Solidargemeinschaft als Vorsorgeaufwendungen anzuerkennen?
Normenkette:
EStG § 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; SGB 5 § 5; Hinweise:
Zulassung durch BFH
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hessen, vom 10.03.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1029/18