Zur Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen sind die vom Steuerpflichtigen geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) an ausländische Sozialversicherungen staatenbezogen aufzuteilen. Das BMF hat die für 2018 geltenden Aufteilungsmaßstäbe für wichtige EU-Länder bekanntgegeben und mit folgendem Anwendungsbeispiel erläutert:
Der ledige Arbeitnehmer A leistet für das Jahr 2018 in Belgien einen Globalbeitrag i.H.v. 1.000 €.
Lösung:
A kann an Vorsorgeaufwendungen geltend machen:
Im Rahmen der Höchstbetragsberechnung gem. § 10 Abs. 3 EStG ist ein Arbeitgeberanteil i.H.v. 895,10 € (= 89,51 % von 1.000 €) anzusetzen.
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