BFH anhängig
IV R 17/23
Normen:
EStG § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 2;
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 14.06.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 1826/20

Sonderbetriebsvermögen, Stille Reserven, Entgelt, Buchwert, Veräußerungsgewinn, Aufteilung

BFH-anhängig seit 21.08.2023
IV R 17/23

DRsp Nr. 2023/61419

Sonderbetriebsvermögen, Stille Reserven, Entgelt, Buchwert, Veräußerungsgewinn, Aufteilung

Rechtsfrage: Ist bei teilentgeltlicher Übertragung eines im Sonderbetriebsvermögen gehaltenen Wirtschaftsguts in das Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft, an der der übertragende Gesellschafter ebenfalls beteiligt ist, nach der sogenannten strengen Trennungstheorie eine Aufteilung in ein voll entgeltliches und ein voll unentgeltliches Geschäft vorzunehmen und der vorhandene Buchwert des übertragenen Wirtschaftsguts anteilig beiden Geschäften zuzuordnen, oder sind in Anwendung der sogenannten modifizierten Trennungstheorie stille Reserven nicht aufzudecken, wenn das Entgelt den Buchwert des übertragenen Wirtschaftsguts nicht übersteigt?

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 2;

Hinweise:

Zulassung durch FG

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz, vom 14.06.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 1826/20