Die Regelung des Investitionsabzugsbetrags (IAB) nach § 7 g EStG soll die Investitionsbereitschaft kleiner und mittelständischer Unternehmen fördern. Mit dem IAB wird eine Aufwandsvorverlagerung erreicht, die zu positiven Zeiteffekten wie Liquiditäts- und Steuerstundungseffekten führt.
Der BFH hat nun mit Urteil vom 12.11.2014 - X R 4/13 über die Zulässigkeit der nachträglichen Aufstockung eines IAB bis zum gesetzlichen Höchstbetrag in Folgejahren entschieden. Wie schon die vorherige Finanzgerichtsrechtsprechung, erkennt auch der BFH die Aufstockung als zulässig an und positioniert sich damit gegen die Ansicht der Finanzverwaltung, die den IAB nur in einem einzigen Jahr zulässt und eine spätere Aufstockung ablehnt.
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