Ausgabe 7/2015
Thema der Woche vom 12.02.2015

Spätere Aufstockung eines Investionsabzugsbetrags ist möglich

Die Regelung des Investitionsabzugsbetrags (IAB) nach § 7 g EStG soll die Investitionsbereitschaft kleiner und mittelständischer Unternehmen fördern. Mit dem IAB wird eine Aufwandsvorverlagerung erreicht, die zu positiven Zeiteffekten wie Liquiditäts- und Steuerstundungseffekten führt.

Der BFH hat nun mit Urteil vom 12.11.2014 - X R 4/13 über die Zulässigkeit der nachträglichen Aufstockung eines IAB bis zum gesetzlichen Höchstbetrag in Folgejahren entschieden. Wie schon die vorherige Finanzgerichtsrechtsprechung, erkennt auch der BFH die Aufstockung als zulässig an und positioniert sich damit gegen die Ansicht der Finanzverwaltung, die den IAB nur in einem einzigen Jahr zulässt und eine spätere Aufstockung ablehnt.

Hintergrund der Norm

  • Die Regelung zum IAB wurde durch das Unternehmensteuerreformgesetz (UntStRefG) 2008 vom 14.08.2007 (BGBl I 2007, 1912) ab 2008 eingeführt. Sie ersetzte den § 7g a.F. EStG zur Ansparabschreibung innerhalb der Steuerbilanz und begünstigt nur Betriebe, die bestimmte Größenmerkmale nicht überschreiten (vgl. § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG).