Gegen das sog. Haushaltsbegleitgesetz hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 26.11.2010 keinen Einspruch erhoben und auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Damit werden wesentliche Punkte des Sparpakets der Bundesregierung umgesetzt. Aus steuerlicher Sicht ist auf folgende Punkte hinzuweisen:
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