Ausgabe 49/2010
Gesetzgebung vom 09.12.2010

Sparpaket der Bundesregierung kann ebenfalls in Kraft treten

Gegen das sog. Haushaltsbegleitgesetz hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 26.11.2010 keinen Einspruch erhoben und auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Damit werden wesentliche Punkte des Sparpakets der Bundesregierung umgesetzt. Aus steuerlicher Sicht ist auf folgende Punkte hinzuweisen:

  • Der neuen Luftverkehrsteuer unterliegt jeder Rechtsvorgang, der ab dem 01.01.2011 zum Abflug von Fluggästen von einem inländischen Startort berechtigt. Steuerschuldner ist das Luftverkehrsunternehmen, das aber die Belastung regelmäßig an die Verbraucher weitergeben wird. Die Höhe der Steuer ist abhängig von der Entfernung zum Zielort und beträgt 8 ı für Kurzstrecken bis 2.500 km, 25 ı für Mittelstrecken zwischen 2.500 km und 6.000 km und 45 ı für Langstrecken ab 6.000 km.