Ausgabe 20/2015
Thema der Woche vom 14.05.2015

Spendennachweis von einer im EU/EWR-Ausland ansässigen Stiftung

Mit Urteil vom 21.01.2015 (X R 7/13) hat der BFH über die Nachweisvoraussetzungen einer Spende an eine im EU/EWR-Ausland ansässige Stiftung entschieden. Gegenstand des Urteils war insbesondere, inwieweit die Bestätigung des ausländischen Spendenempfängers den Anforderungen des deutschen Rechts entsprechen muss. Außerdem thematisierte der BFH die Formerfordernisse des Nachweises über die Gemeinnützigkeit eines ausländischen Spendenempfängers. Damit ist auch die Frage verknüpft, inwieweit das Finanzamt selbst dazu angehalten ist, die zuständige Behörde eines Mitgliedstaates um Auskunft zu ersuchen.

Rechtlicher Rahmen des Urteils

  • Gemäß § 10b Abs. 1 Satz 1 EStG können Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i.S.d. §§ 52 bis 54 AO als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Voraussetzung hierfür ist, dass der Zuwendungsempfänger nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreit ist. Nach § 10 Abs. 1a EStG gelten für begünstigte Stiftungen als Spendenempfänger noch weitere Spezialregelungen, insbesondere die Möglichkeit eines Spendenvortrags bei Großspenden.