Mit Urteil vom 21.01.2015 (X R 7/13) hat der BFH über die Nachweisvoraussetzungen einer Spende an eine im EU/EWR-Ausland ansässige Stiftung entschieden. Gegenstand des Urteils war insbesondere, inwieweit die Bestätigung des ausländischen Spendenempfängers den Anforderungen des deutschen Rechts entsprechen muss. Außerdem thematisierte der BFH die Formerfordernisse des Nachweises über die Gemeinnützigkeit eines ausländischen Spendenempfängers. Damit ist auch die Frage verknüpft, inwieweit das Finanzamt selbst dazu angehalten ist, die zuständige Behörde eines Mitgliedstaates um Auskunft zu ersuchen.
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