Am 20.01.2021 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz - FoG) beschlossen (BMF, Pressemitteilung v. 20.01.2021). Das parlamentarische Verfahren soll noch vor der Bundestagswahl abgeschlossen werden.
Mit dem Fondsstandortgesetz werden aufsichtsrechtliche und steuerliche Maßnahmen zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschlands angepackt. Dabei sollen unnötige Barrieren abgebaut und der Standort Deutschland wettbewerbsfähiger gemacht werden, ohne dabei das vorhandene Schutzniveau abzusenken. Neben der Anpassung an europarechtliche Vorgaben enthält der Gesetzentwurf weitere Vorschläge, um den Fondsstandort Deutschland attraktiver zu gestalten. Über den Referentenentwurf hatten wir bereits in einer früheren Ausgabe berichtet (STX 2020, 773).
Steuerlich enthält der endgültige Gesetzentwurf folgende Regelungen:
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