Ausgabe 7/2023
Einkommensteuer Aktuell vom 15.02.2023
BMF-Schreiben v. 18.01.2023 - IV B 2 - S 1301/21/10048 :002

Stand der DBA und anderer Abkommen am 01.01.2023

Die Verwaltung hat die Übersicht über den gegenwärtigen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen bekanntgegeben.

Wie die Übersicht zeigt, werden verschiedene der angeführten Abkommen nach ihrem Inkrafttreten rückwirkend anzuwenden sein. In geeigneten Fällen sind Steuerfestsetzungen vorläufig durchzuführen, wenn ungewiss ist, wann ein unterzeichnetes Abkommen in Kraft treten wird, das sich zugunsten des Steuerschuldners auswirken wird. Umfang und Grund der Vorläufigkeit sind im Bescheid anzugeben. Ob bei vorläufiger Steuerfestsetzung der Inhalt eines unterzeichneten Abkommens bereits berücksichtigt werden soll, ist nach den Gegebenheiten des einzelnen Falls zwischen BMF und Ländern abgestimmt zu entscheiden.

BMF-Schreiben v. 18.01.2023 - IV B 2 - S 1301/21/10048 :002