Eigentlich sollte ein Großteil der offenen Steuergesetze am 14.12.2012 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und noch im Jahr 2012 im BStBl verkündet werden. Trotz einer teilweisen Einigung im Vermittlungsausschuss ist es dazu aber nicht gekommen, so dass zum Jahresende in der Steuergesetzgebung (fast) alles offen ist. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die betroffenen Vorhaben:
Das Abkommen, das ursprünglich zum Jahresbeginn 2013 in Kraft treten sollte, sieht insbesondere eine pauschale Nachversteuerung für unversteuerte Vermögenswerte deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz vor. Hier konnte auch im Vermittlungsverfahren zwischen Bundesrat und Bundesregierung keine Einigung erzielt werden. Deshalb ist davon auszugehen, dass das Steuerabkommen in seiner jetzigen Form endgültig gescheitert ist.
Der Gesetzesentwurf sieht eine steuerliche Förderung
von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden vor. Das
über einjährige Vermittlungsverfahren ist im Ergebnis gescheitert.
Die von vielen Wohneigentümern erhoffte steuerliche Förderung
von Sanierungsmaßnahmen kann daher nicht in Kraft treten. Lediglich
eine Passage zum
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