Ausgabe 1/2011
Thema der Woche vom 06.01.2011

Steueränderungen an Neujahr 2011

Zum 01.01.2011 treten eine Reihe von Neuregelungen in Kraft, die verschiedene Steuerarten betreffen und sich auf den betrieblichen und privaten Bereich auswirken. Da der Fokus zumeist auf die Änderungen des JStG 2010 gerichtet ist, geraten die übrigen Anpassungen leicht aus dem Blickfeld. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen zum 01.01.2011 mit Praxisrelevanz, sortiert nach Gesetzen.

Einkommensteuergesetz

  • Für die Anwendung des Teilabzugsverbots reicht nach § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG die Absicht zur Erzielung von Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen aus. Damit zählen Verluste aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften gem. § 17 EStG nur mit 60 %, auch wenn zuvor aus dieser Beteiligung keine Einnahmen erzielt wurden. Bis Ende 2010 war bei ertragslosen Beteiligungen noch ein 100%iger Abzug des Verlusts möglich (BMF-Schreiben v. 28.06.2010 - IV C 6 - S 2244/09/10002, BStBl I 2010, 599).
  • Die degressive AfA für bewegliche Anlagegüter nach § 6 Abs. 2 EStG entfällt für die Anschaffung und Herstellung nach 2010. Für die Sonder-AfA nach § 7g EStG gelten die um 100.000 ı verminderten Schwellenwerte für das Betriebsvermögen bei Bilanzierenden (225.000 ı) und den Jahresgewinn bei EÜR-Rechnern (100.000 ı). Die auf zwei Jahre befristete Vergünstigung durch das Konjunkturpaket ist planmäßig ausgelaufen.