Ausgabe 29/2006
Gesetzgebung vom 20.07.2006

Steueränderungsgesetz 2007 und Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse

Der Bundesrat hat am 07.07.2006 dem Steueränderungsgesetz 2007 und dem Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse zugestimmt. Damit sind folgende Regelungen ab 2007 endgültig verabschiedet:

  • Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte/Betrieb/Praxis wird ab dem 21. Entfernungskilometer eine Entfernungspauschale von 0,30 ı je vollen Entfernungskilometer gewährt. Dies gilt auch bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Unfallkosten anlässlich dieser Fahrten werden künftig nicht mehr zusätzlich zur Entfernungspauschale berücksichtigt. Folgeauswirkungen ergeben sich für die Pauschalierung von Fahrtkostenzuschüssen.
  • Der Sparer-Freibetrag wird bei Ledigen von 1.370 ı auf 750 ı und bei Ehegatten von 2.740 ı auf 1.500 ı gesenkt. Die Banken werden die Freistellungsaufträge automatisch anpassen, falls keine andere Verteilung des Freistellungsvolumens gewünscht wird.
  • Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind nur noch dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn es sich um den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit handelt. Der begrenzte Abzugsbetrag von 1250 ı (kein anderer Arbeitsplatz oder Nutzung mehr als 50 % der gesamten Tätigkeit) ist gestrichen worden.