Ausgabe 43/2015
Gesetzgebung vom 20.10.2015

Steueränderungsgesetz 2015 beschlossen

Die Bundesregierung hatte am 19.12.2014 im Bundesrat angekündigt, noch offene und zu prüfende Ländervorschläge 2015 in einem weiteren Steuergesetz aufzugreifen. Dazu dient das Steueränderungsgesetz 2015, das im Entwurf noch „Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ hieß. Außerdem soll weiterem fachlichen Regelungsbedarf im Steuerrecht entsprochen werden. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz mit weiteren Änderungen am 25.09.2015 beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates ist am 16.10.2015 erfolgt. Der vollständige Gesetzestext ist in der BR-Drucks 418/15 enthalten.

1. Inhalte Gesetzentwurf

Über den Gesetzentwurf hatten wir bereits in STX 10/2015 berichtet. Zu den wichtigsten Änderungen, die auch im Gesetzesbeschluss noch enthalten sind, gehören:

  • Abschaffung des Funktionsbenennungserfordernisses beim Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG): Nach der Neuregelung kann der Steuerpflichtige ohne weitere Angaben Abzugsbeträge ab 2016 bis zu einem Höchstbetrag von unverändert 200.000 € gewinnmindernd abziehen.