Ausgabe 47/2022
Umsatzsteuer Aktuell vom 23.11.2022
BFH, Urt. v. 30.06.2022 - V R 36/20

Steuerbarer und steuerpflichtiger Verzicht auf das Recht zur Privatliquidation

Verzichtet der Chefarzt gegenüber dem Träger der Klinik, an der er tätig ist, auf das ihm durch die Klinik eingeräumte Recht zur Privatliquidation gegen monatliche Ausgleichszahlungen, die der Klinikträger leistet, um auch insoweit selbst gegenüber Privatversicherten abrechnen zu können, liegt eine steuerbare Verzichtsleistung vor, die nicht als Verzicht auf die zukünftige Erbringung von Heilbehandlungsleistungen gegenüber den Privatversicherten steuerfrei ist.

BFH, Urt. v. 30.06.2022 - V R 36/20

Die Entscheidung ist geprägt durch die im vorliegenden Einzelfall getroffenen besonderen Vereinbarungen.

Die Voraussetzungen für einen entgeltlichen Leistungsaustausch können auch vorliegen, wenn ein Steuerpflichtiger auf eine ihm - sei es auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage - zustehende Rechtsposition gegen Entgelt verzichtet. Danach handelte es sich im Streitfall bei der Zahlung des finanziellen Ausgleichs aufgrund der Vereinbarung des Chefarztes mit der Klinik um ein Entgelt für den Verzicht auf die Behandlung und Liquidation von Privatpatienten.