Ausgabe 26/2014
Erbschaft-/Schenkungsteuer Aktuell vom 26.06.2014
FG Düsseldorf, Urt. v. 16.04.2014 - 4 K 4299/13 Erb, Rev. zugelassen

Steuerbefreiung nach § 13c ErbStG gilt auch für im Bau befindliche Grundstücke

Die Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke nach § 13c ErbStG gilt auch für Grundstücke in unbebautem Zustand.

Für einen notwendigen Nachweis der Vermietungsabsicht ist kein unterschriebener Mietvertrag notwendig, vielmehr ist es ausreichend, wenn die Gesamtumstände auf eine künftige Absicht der Vermietung schließen lassen.

FG Düsseldorf, Urt. v. 16.04.2014 - 4 K 4299/13 Erb, Rev. zugelassen

Kurzfassung

Während eines Bauprozesses mehrerer noch nicht vermieteter Einfamilienhäuser verstarb ein Gesellschafter der aus zwei Personen bestehenden Grundstücksgemeinschaft, die die Bauherrin war. Der noch Lebende erbte den hälftigen Anteil des anderen und beantragte im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung die Steuerbefreiung nach § 13c Abs. 1 ErbStG für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke.